Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nanoware

(Stand 01.09.2007) 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Nanoware als Unternehmen. Handelt es sich beim Besteller um einen Unternehmer, haben die AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte Geltung, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen ist, werden die AGB in der vorliegenden Form Vertragsbestandteil. Alle abweichenden Vereinbarungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform, insbesondere auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Im Geschäftsverkehr gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit, als Nanoware ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Im Übrigen berührt die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung nicht die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen.

(2) Nanoware kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Nanoware gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Nanoware weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

§ 2 Angebot, Auftrag und Leistungen
(1) Angebote und Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Der Vertragsschluss mit Nanoware erfolgt jedoch erst durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgte Bestätigung durch Nanoware. Dies gilt ebenso für Änderungen oder Ergänzungen.

(2) Das Unternehmen kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung seiner Interessen für den Kunden zumutbar ist. 

(3) In jedem Fall kann Nanoware ihre Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Nanoware gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. Nanoware weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht widerspricht.

(4) Ist die Verfügbarkeit der Nanoware Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) Voraussetzung der Vertragserfüllung, so liegt eine vertragsgemäße Leistung bei einer Verfügbarkeit von 99 % und mehr im Jahresmittel vor. Nanoware weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von Nanoware liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von Nanoware handeln, von Nanoware nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann aber auch die kundenseitig genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (inkl. Software) die Leistung beeinträchtigen. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Nanoware erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von Nanoware erbrachten Leistung.

(5) Nanoware führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Nanoware wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Nanoware wird den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Rechnungen sind ohne Abzüge in 14 Werktagen nach Absenden der Vertragsbestätigung erstmals zur Zahlung fällig, sofern sich aus den besonderen Nutzungsbedingungen nichts anderes ergibt, es sei denn die Bereitstellung des Vertragsgegenstandes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Im letzteren Fall ist der Zeitpunkt der Bereitstellung maßgeblich. Bei Dauerschuldverhältnissen werden die weiteren Zahlungen zu Beginn der Abrechnungsperiode fällig.

(2) Nanoware kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Nanoware gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Nanoware weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht. 

(3) Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann Nanoware die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen. 

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Nanoware seine Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt Nanoware eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann es die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 10 EUR abhängig machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist. 

(5) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann Nanoware das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für Nanoware liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 

(6) Bei Zahlungsverzug kann Nanoware für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils 10,00 EUR erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

§ 4 Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Erstellt das Unternehmen im Auftrag des Kunden eine Webseite, trägt der Kunde die Verantwortung im Sinne dieses Absatzes für den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalt der Webseite sowie für Veränderungen am Inhalt der Webseite nach deren Abnahme.

(2) Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server des Unternehmens sowie der Versand über Domains, die über das Unternehmen registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um eine Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung nicht vorliegt, obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als ?Spam? bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Kunden ist auch untersagt, mittels über andere Anbieter versandte Spam-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über das Unternehmen registrierten Domain abrufbar sind oder die beim Unternehmen gehostet werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten.

(4) Nanoware kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die Nanoware gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen. 

(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die Nanoware zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. Nanoware kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Nanoware Server-Systeme beeinträchtigt wird. 

(6) Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. 

(7) Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf Nanoware Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei Nanoware liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von Nanoware übertragen. Der Kunde stellt Nanoware von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet preisgegebene Daten unter Umständen von Dritten mitgelesen werden können. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die von ihm in das Internet eingebrachten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel und Störungen Nanoware unverzüglich mitzuteilen.

(9) Der Kunde ersetzt dem Unternehmen alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Nachteilen frei, die dem Unternehmen durch Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden entstehen können Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Nanoware informiert den Kunden unverzüglich, wenn entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 5 Reaktion von Nanoware bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
(1) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint dies aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, kann Nanoware die Internetseite sperren oder Maßnahmen ergreifen, um die Domain unerreichbar zu machen, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann Nanoware das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. 

(2) Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann Nanoware statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen. 

(3) Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann Nanoware den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann Nanoware die Domain löschen lassen.

§ 6 Besondere Bestimmungen für das Webhosting
(1) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

(2) Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/AdminC. Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann Nanoware die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Nanoware weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann. Alternativ kann Nanoware die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen. 

(3) Beendet Nanoware den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann Nanoware nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt. 

(4) Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich Nanoware vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. 

§ 7 Besondere Bestimmungen für Nanoware SMS
(1) Aufgrund der technischen Konstruktion des Short Message Service (SMS) kann es in vereinzelten Fällen dazu kommen, dass eine SMS nicht oder verspätet zugestellt wird. Nanoware schuldet das Bemühen um eine erfolgreiche Zustellung der SMS. Als vertragsgemäße Leistung gilt zumindest noch eine Verfügbarkeit des SMS-Dienstes von 99 % und mehr im Jahresmittel. Nanoware haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden in Folge von verzögerter oder unterbliebener Auslieferung einer SMS.

(2) Die vertragliche Leistung beschränkt sich auf die Bearbeitung von Nachrichten mit ausschließlich privatem oder informativem Inhalt. Eine Bearbeitung von Nachrichten mit rechtserheblichem Inhalt, insbesondere von Willenserklärungen sowie Nachrichten, die als Grundlage wirtschaftlich bedeutsamer Entscheidungen bestimmt sind, ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung. Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm an Nanoware zur Weiterleitung übergebenen Nachrichten alleine verantwortlich. Er stellt auch gegenüber dem Endnutzer sicher, dass der Versand von SMS-Nachrichten nur an Empfänger erfolgt, die mit dem Erhalt der Nachricht einverstanden sind.

(3) Der Inhalt der gesendeten SMS sowie das Versenden der SMS dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) sowie gegen Strafgesetze verstoßen. Nanoware ist nicht dazu verpflichtet, den Inhalt oder den Adressaten der gesendeten SMS hierauf zu überprüfen. Der Kunde ist gegenüber Nanoware zur Einhaltung dieser Vorschriften auch durch den Nutzer des SMS-Dienstes verpflichtet.

(4) Nanoware erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten (§96 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz) sowie die Nutzungsdaten des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung oder ?nutzung anordnen, bzw. erlauben oder soweit der Kunde einwilligt. Der Kunde weist den Nutzer darauf hin, dass Nanoware beim Versenden einer SMS die IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und den Inhalt der SMS mitloggt, um bei Missbrauch des Dienstes die Daten entsprechend auszuwerten. Nanoware behält sich darüber hinaus das Recht vor, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder deren Weiterverbreitung zu verhindern, wenn diese bekannt werden und auf gerichtliche oder behördliche Anordnung auch an die Strafverfolgungsbehörden weiter zu geben.

(5) Der Kunde ersetzt dem Unternehmen alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen durch ihn oder den Nutzer entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Nanoware informiert den Kunden unverzüglich, wenn entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

(6) Nanoware stellt nicht sicher, dass der Inhalt der SMS während des Versendens nicht von Dritten eingesehen werden kann.

§ 8 Besondere Bestimmungen für Kaufverträge
(1) Das Unternehmen übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Es ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit es trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Unternehmens für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Das Unternehmen wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

(2) Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Unternehmens, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.

(3) Das Unternehmen hat Sachmängel der Lieferung, welche es von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(4) Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

(5) Der Kaufpreis ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Unternehmens 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

(6) Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn das Unternehmen die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Unternehmens zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Fall von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, bestehen Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(8) Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung in jedem Fall Nanoware zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

(9) Ist der Kunde Unternehmer Im Sinne des § 14 BGB und will Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 9 Besondere Bestimmungen für Werkverträge
(1) Das Unternehmen ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt leibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu erbringen.

(2) Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(3) Die Vergütung ist im vollen Umfang bei Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der ? mit Mängeln behafteten ? Arbeiten steht.

(4) Zum Rücktrittsrecht des Kunden gilt das zum Kaufvertrag gem. § 7 Abs 6 dieser AGB Gesagte entsprechend.

§ 10 Datenschutz
(1) Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von den Vertragsparteien eingehalten.

(2) Kommt es im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten, so erfolgt dies im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist gemäß § 11 BDSG zur Einhaltung der Vorschriften des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich.

§ 11 Nutzungsrechte
Gemäß dem Zweckübertragungsgrundsatz nach § 31 Abs 5 UrhG überträgt das Unternehmen dem Kunden Nutzungsrechte grundsätzlich nur in dem für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen Umfang.

§ 12 Haftung
(1) Das Unternehmen haftet nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit das Unternehmen einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Unternehmen haftet nicht für Mangelfolgeschäden. Weiterhin haftet es nicht für den entgangenen Gewinn.

(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit das Unternehmen einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.

(3) Im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen von Nanoware bleibt für den Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung die Haftungsgrenze des § 7 Absatz 2 TKV durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

(4) Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet Nanoware bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter und einfache Erfüllungsgehilfen nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden, es sei denn Nanoware haftet wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt.

(5) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, zB Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, zB Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die betroffenen Fristen angemessen.

(6) Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die auf Verzug oder Unmöglichkeit gründenden Ansprüche sind ebenfalls hiervon umfasst.

(7) Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren ? außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit ? nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des den Schaden verursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht für mögliche Haftungsansprüche aus dem Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher gemäß § 474 Abs 1 BGB.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Sonstige Vereinbarungen
(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Nanoware behält sich vor, den Vertragspartner als Referenz zu nennen.